Christel T.: Verweigerung dem Jobcenter gegenüber

Warum können Erwerbslose nichts gegen HartzIV ausrichten?

Im Rahmen einer Podiumsdiskussion habe ich über meine eigenen Erfahrungen mit dem Thema Verweigerung dem Jobcenter gegenüber berichtet.

Eine der Fragen, die alle TeilnehmerInnen beantworten sollten, war in etwa: „Was sind die Bedingungen für einen Erfolg oder Mißerfolg?“

Die Punkte, die ich hier zusammengestellt habe, konnten aus Zeitgründen gar nicht angesprochen werden.

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Ich sehe derzeit gar keine Chance für Erwerbslose, durch Verweigerung irgendetwas zu erreichen. Allerdings liegt das nicht an der Repression, sondern die ersten Probleme verursachen die Erwerbslosen selber – und diejenigen, die sich als FürsprecherInnen gerieren.

Würde es gelingen, alle diese Hürden massenhaft zu überwinden, dann könnte man erstmal herausfinden, welche Wirkung die Repressionen dann noch haben.

Möglicher Erfolg von Verweigerungsstrategien kann nicht begrifflich erfaßt werden, eine Solidarisierung mit Vorgehen und Zielen ist aufgrund dessen völlig ausgeschlossen.

(Ich muß aber dazusagen, daß ich eine sehr breite materielle Unterstützung erfahren habe, und mußte trotz Wohnungslosigkeit z.B. nie Platte machen, und nie Angst haben, zu hungern oder zu doll zu frieren.)

Was durch offene Verweigerung erreicht werden kann und was nicht, und wenn ja, wie das dann genau zusammenhängt, kann (ich möchte fast sagen, darf) schon nicht begrifflich erfaßt werden, geschweige denn, daß politisches Handeln darauf aufgebaut werden kann.

Wer sowas versucht, stößt auf ganz erheblichen Widerstand.

Einige Formen, die dieser Widerstand annimmt:

Täter-Opfer-Umkehrung: Betroffene werden für Repression selbst verantwortlich gemacht. Dies wird aus der Absehbarkeit von Repression hergeleitet, genau auf der Argumentationslinie der Repressionsbehörden.

offene Diskriminierung: Erwerbslose sollen sich erstmal für die Unterstellung rechtfertigen, daß sie angeblich nicht arbeiten wollen, Kämpfe Erwerbsloser werden als nachrangig eingeordnet, etc. etc.

Erwerbslosigkeit wird nicht nur mit Dummheit und mangelnder Bildung gleichgesetzt, sondern regelmäßig auch mit Rechtsextremismus. Insofern. Als Rechtsextreme als „Hrtzer“ u.Ä. markiert werden, nicht andersrum, aber das ist auch Blödsinn, diskriminierend, setzt Erwerbslose herab, läßt sich nicht belegen und stört eine realitästsgerechte Wahrnehmung. Man nennt Nazis schließlich auch nicht „Schlampen“, „Schwuchteln“ oder „N*“.

Reduzierung von Menschen auf Körper: Netterweise will man ausschließlich unsere körperlichen Bedürfnisse (Essen, Obdach, Gesundheitsversorgung) „erstmal“ in den Vordergrund stellen, uns darauf reduzieren, unsere Rechte oder unsere Freiheit wenn überhaupt, dann irgendwann später und jedenfalls davon losgelöst zu thematisieren, und jedem Widerstand die Legitimation entziehen, auf den Repressionsbehörden mit einer Bedrohung der körperlichen Existenzgrundlage reagieren (könnten). Die Grundlagen dafür sind die Täter-Opfer-Umkehr, eigene Konfliktscheu und Abwehr eigener Hilflosigkeit.

Gucci-gucci-guh-Diskriminierung: Zum Beispiel vergiftete Komplimente. „Viele Erwerbslose sind sehr klug!“ - „Echt?!“ - „Ja! 60 % haben sogar eine abgeschlossene Berufsausbildung!“ etc. etc. Was gut gemeint ist, braucht nicht auch noch gut gemacht sein, und wer das fordert, ist unglaublich arrogant.

Reflexionsfeindlichkeit: Es wird ein Gegensatz aufgemacht zwischen Denken und Handeln, und wer reflektiert handeln will, wird gedisst als nicht handelnd. Der Bullshit-Maschine Agenda 2010 ist man so völlig hilflos ausgeliefert. Hängt auch mit der Machtfrage innerhalb politischer Zusammenhänge zusammen: Wer immer handeln muß und nie reflektieren darf, ist leichter steuerbar. Natürlich kann man heimlich reflektieren, die Ergebnisse werden aber ohne Austausch niemals fruchtbar.

Die Agenda 2010 ist gekommen, um zu bleiben, und von der gesellschaftlichen Machtverteilung her existiert derzeit keine Option zu ihrer Abschaffung. Dennoch ist sie gleichzeitig inakzeptabel. An alles politische Handeln wird aber jetzt die Bedingung geknüpft, daß es unmittelbare Erfolge erzielen muß, egal worin diese bestehen oder angeblich bestehen (notfalls wird die Durchführung einer Aktion eben als Erfolg verkauft). Wenn man unter diesen Umständen nur Erfolgversprechendes tun darf, schließt das aus, langfristige Optionen auf Veränderung zu entwickeln oder gar darauf hinzuarbeiten. Solche Versuche werden delegitimiert.

Individualisierung, ständige Reduktion auf Einzelfall: Es gilt als Individualismus, einen Einzelfall in einen politischen Zusammenhang zu stellen und zum Beispiel den Verlust von Positionen, Rechten, Freiheiten aller an einem Einzelfall aufzuzeigen und politisch zu bearbeiten. Dieser Vorwurf wird einer auch konkret gemacht, wenn man das versucht. Perverserweise wird genau dadurch Individualisierung forciert, weil genau der Zusammenhang zwischen der individuellen Situation und der allgemeinen Lage ausgeblendet wird.

bizarre Rollenspiele entlang von “Betroffenheit”:

Deemanzipation, Projektion, Unklarheit Beiteiligung / unbeteiligt. Einerseits sollen Betoffene allein aufgrund ihrer Betroffenheit alles richten. Daß Betroffene eine eigene politische Ausrichtung haben können, wird dabei ausgeblendet. Andererseits wird Betroffenen gerade abgesprochen, eine Position einzunehmen und zu vertreten, die über den engstmöglichen Tellerrand der eigenen Betroffenheit hinausgeht. Es sei denn, sie hören auf, sich gleichzeitig offen als Betroffene zu identifizieren, nur dann wird ihnen die Rolle von AktivistInnen zugestanden.

Ergebnis: politische Instrumentalisierung und Kontrolle der sehr wenigen Betroffenen, die bereit sind, sich dauerhaft unter solchen Bedingungen zu organisieren.

Auch außerhalb des gewerkschaftlichen Rahmens spielt die Opferkonkurrenz durch Beschäftigte der Jobcenter eine Rolle. Diese werden tatsächlich an ihrem Arbeitsplatz schwer ausgebeutet, sind Kontrolle und Repression ausgesetzt und werden mißbraucht, um ein verbrecherisches System struktureller Gewalt zu betreiben. Dies entschuldigt sie jedoch nicht, von einer Solidarisierung mit Erwerbslosen abzusehen, wenn sie selber Solidarität erfahren möchten. Andersherum kann es von Erwerbslosen nicht verlangt werden, sich zu solidarisieren, ohne daß diese Basis vorhanden ist. Die häufig gehörte Aufforderung, „sich auch mal in deren Lage zu versetzen“, geht an der Realtität vorbei. Gegenstand der Verhandlungen zwischen Jobcenter und Erwerbslosen ist allein das Leben u die Existenz der Erwerbslosen, nicht der Beschäftigten.

Es darf auch nicht übersehen werden, wie es regelmäßig geschieht, daß der DGB selbst, zusammen mit den Arbeitgebern, TRÄGER DER BA ist und in dieser Rolle eine große gewerkschaftliche Macht gesehen wird – zu Lasten der eigenen Mitglieder!

Somit ist es nicht im Interesse der DGB-Führung, daß Erwerbslose und Beschäftigte der Arbeitsverwaltung sich solidarisieren, denn dies würde die Repressionsbehörde und die scheinbare Machtoption „Sozialpartnerschaft“ in Frage stellen.

Dies betrifft nicht nur eine konkrete Zusammenarbeit mit dem DGB, vielmehr muß auch die stark verharmlosende Kritik des DGB unter diesem Aspekt betrachtet werden und darf inhaltlich nicht als maßgeblich gelten.

Übrigens sind auch „soziale“ Einrichtungen und „Bildungs“-Träger oft Geschäftspartner der Jobcenter (und niemals von Erwerbslosen). Somit gilt für die von solchen Akteuren geäußerte Kritik dasselbe.

Als politisch aktive Erwerbslose erlebe ich es jedoch regelmäßig, daß dieses Niveau der Kritik an der Agenda 2010 mir als ausreichend / maßgeblich präsentiert wird.

Jede konflikthafte Auseinandersetzung mit dem Jobcenter ist stark verrechtlicht. Dabei wird die Spannung zwischen einem angenommenen demokratisch und freiheitlich verfaßten Rechtsstaat und einem rein legalistisch definierten Pseudo-Rechtsstaat sehr greifbar.

Jede konkrete Auseinandersetzung mit und Reflexion über diese eingesetzten Machtmittel der Repressionsbehörden wird aber Rechtsstaatsgäubigkeit gedisst und weggedrückt, so daß gar keine Begriffe dafür entwickelt werden können, was genau da eigentlich konkret faul ist..

Damit koexistiert eine ganz breite tatsächliche Rechstaatsgläubigkeit, bei der die Auseinandersetzung mit dem Jobcenter und dessen Repression allein auf die juristische Schiene reduziert wird und politische Wechselwirkungen im Zusammenhang damit nicht thematisiert werden DÜRFEN, sondern völlig separat davon gehalten werden sollen.

Auch das verhindert ein Verständnis von und einen reflektierten Umgang mit Zusammenhängen und Zusammenwirken von Repressionsbehörden, Justiz, Politik und Wirtschaft, verhindert jede Einordnung.

unklarer Umgang mit Ausgrenzung: Man will nicht nach dem Merkmal “ungebildet” ausgrenzen, stattdessen verzichtet man letztlich auf Abgrenzung gegen “Arschloch”, was regelmäßig alle anderen ausgrenzt. Genauso werden darüber diejenigen ausgegrenzt, die zum Thema (notwendige) Kopfarbeit leisten wollen. Daß Erwerbslosigkeit als geistige oder „soziale“ Behinderung wahrgenommen wird, ist eine Stigmatisierung, die leider ganz und gar nicht auf den Mainstream beschränkt ist.

Diese Probleme erfordern eine Auseinandersetzung, die auch dann legitim ist, wenn sie innerhalb der Linken oder der „sozialen“ oder der gewerkschaftlichen Bewegung Konflikte verursacht. Daß Erwerbslosen nicht zugestanden wird, solche Konflikte zu verursachen, ist ein weiteres Element der Diskriminierung.

Eine Diskussionskultur, die es ermöglicht, inhaltlich verschiedene Meinungen zu vertreten, ohne manipulative oder herrschaftsbetonte Mittel einzusetzen, ist im deutschsprachigen Raum insgesamt im Untergang begriffen oder hat sich vielleicht nie richtig durchgesetzt. Die mangelnde Fähigkeit innerhalb der Linken, Gewerkschaften, „sozialen“ Bewegung korreliert an diesem Punkt mit dem Mainstream.

Defätismus, oder „Widerstand ist zwecklos.“ Ja so einfach ist es: Wer glaubt, daß Widerstand zwecklos ist, ist am einfachsten niederzuhalten. Doch das reicht manch einer und manch einem nicht aus, nein, andere müssen auch davon überzeugt und damit belästigt werden: Das bringt nichts, was Du da machst, etc. etc. etc.

Verweigerung

Mit einer Verweigerung schafft man sich ja immer auch einen Raum, das kann ja auch der Raum sein, erstmal zu überlegen, was man stattdessen will. Eine Verweigerung ist auch immer eine Abgrenzung.

Welche Erfahrungen habe ich mit Verweigerung?

Wohnstreik

Als ich meine Wohnung verloren habe, habe ich bewußt einem Denkverbot die Gefolgschaft verweigert: ich habe gewagt, zu denken, daß ich vielleicht wohnungslos werde, falls ich keine Wohnung finde, und daß ich mich darauf vorbereiten darf, damit der Schock nicht ganz so groß ist.

Trotzdem habe ich nach einer Wohnung gesucht, das hat aber nicht geholfen, und ich wurde wohnungslos.

Das wäre noch viel schlimmer gewesen, wenn ich vorher immer nur gedacht hätte „auf keinen Fall, auf keinen Fall, das darf auf keinen Fall passieren“, statt wenigstens ein paar Vorkehrungen zu treffen.

Als ich wohnungslos war, habe ich nach und nach mir verschiedene Möglichkeiten angeschaut, wie man aus der Nummer wieder rauskommt, und festgestellt, daß alle am Ende in Sackgassen führen und erstmal keine mir bekannte wirklich weiterhilft in dem Sinne, daß man dann in einer Wohnung wirklich wieder ganz normal weiterleben kann, ohna daß das Stigma und bestimmte Einschränkungen aufgrund der ehemaligen Wohnungslosigkeit hängenbleibt.

Etliche Tausende Menschen sind in einer Situation eingeklemmt, die mir auch wenig erstrebenswert scheint: Mit Jobs, die zu schlecht bezahlt sind bzw. dem Jobcenter auf der einen Seite, zu hoher Miete auf der anderen Seite.

Ich habe also bestimmte Möglichkeiten bewußt und offen abgelehnt/ verweigert, ohne das Wohnen an sich abzulehnen.

Darüber habe ich dann auch gebloggt, unter dem Begriff „Wohnstreik“, und hätte da auch gerne mit anderen zusammen mehr draus gemacht, doch das ist nie passiert.

Feedbacks zu meinem Block haben vielmehr gezeigt, daß ich mit dem Blog absolutes inhaltliches Neuland betreten habe, und das hat man sich eben interessiert angeschaut und fertig.

Verweigerung im Jobcenter: Ich nehme gar keine Arbeitsvermittlung in Anspruch

Man soll im Jobcenter ja immer gezwungen werden, zu “wählen”: Mach, was wir konkret wollen, oder „wähle“ eine  Sanktion, wir waschen unsere Hände in Unschuld.

Mir ging es immer darum, diese Wahl zu verweigern. Das ist das, was ich im Jobcenter verweigere.

Meine Position im Jobcenter ist daher: Ich nehme keine Arbeitsvermittlung in Anspruch. Sie wirkt sich kontraptoduktiv aus, sowohl in meinem Einzelfall, als auch ganz pauschal, es gibt Studien, die das belegen.

Ich schreibe das auch immer bei meinem Weiterbewilligungsantrag dazu. Dann wird der genehmigt, dann kommen halt trotzdem Vorladungen, Eingliederungsverwaltungsakte, Sanktionen.

Damit kann / könnte man dann aktiv werden und Politik machen.

Daß dies nicht möglich ist, hat Gründe, die nichts mit der Sache zu tun haben, ich komme da später nochmal drauf zurück. [Den Teil meines Vortrages mußte ich dann allerdings weglassen, hat zeitlich nicht reingepaßt.]

Indirekte Erfahrung mit den Hungeraktionen von Ralph Boes

Dazu kann man später noch was sagen, falls in der Diskussion Interesse besteht.

Drei Zuordnungen

Offene vs. Verdeckte Verweigerung

Der Vorredner hat unterschieden zwischen individueller und kollektiver Verweigerung, und die kollektive Verweigerung sei die Form, mit der man auch Positionen durchsetzen könne, z.B. Rechte, die dann für alle gelten und nicht nur für den Einzelfall. Dem möchte ich entgegenstellen, daß es die offene im Gegensatz zur verdeckten Verweigerung ist, mit der man Rechte für alle durchsetzen kann.

Konkret: Wenn ich mich zum Beispiel der Leiharbeit entziehe, indem ich Bewerbungen verfasse, die Arbeitgeber abschrecken, läßt sich damit schwer die Forderung durchsetzen, daß man sich gar nicht bewerben muß. Nur wenn ich offen sage, daß ich überhaupt nicht daran denke, mich zu bewerben, können andere genau diese Forderung genau so offen unterstützen und sich dieser Position anschließen und sie verallgemeinern. So braucht theoretisch nur eine einzige Person verweigern (und bestraft werden), solange sich dem Widerstand gegen die Bestrafung nur die Massen breit anschließen.

Daher ist es für die Möglichkeit der Verbreiterung entscheidend, ob die Verweigerung offen oder verdeckt ist.

Streik

Ich ziehe mal eine Parallel zum Thema Streik.

Die Sanktion ist parallel zur Aussperrung, ist die Repression GEGEN etwas, die solidarisch bekämpft werden muß.

Sanktionsfreiheit AN SICH ist aber nicht das, was erkämpft werden muß, sondern die Freiheit, das Recht, der Raum, die durch die Sanktionen beschnitten werden.

Wie beim Streik für Tariferhöhungen gekämpft wird, nicht allein gegen Aussperrungen.

(Verfassungs)klage:

Voraussetzung, um einzuklagen, daß man auch für eine offene Verweigerung nicht sanktioniert werden darf, ist eine offene Verweigerung

Verfassungsklage bringt gar nichts, wenn nicht auch politisch vorgegangen wird.

Was ist damit zu erreichen?

Der Verweigerung ist inhärent, daß das Verweigerte ja verweigert wird. Egal wie hoch der Preis ist: Das ist ein Erfolg per se. Dazu kommt noch der Raum, den man sich mit der Verweigerung verschafft.

Eigentlich eine starke Ausgangsposition.

Was man darüber hinaus erreichen könnte:

Das Recht, etwas Bestimmtes zu verweigern, das heißt, ganz offen, straflos und FÜR ALLE.

Dieses Recht erhält man nicht durch verdeckte, nur durch offene Verweigerung.

Eine Position, die man gar nicht offen bezieht, kann man auch nicht durchsetzen.

Nur dann ist es auch für alle gültig, nicht ausschließlich für die Person, die es tatsächlich verweigert, ein großer Unterschied im Potential zwischen offener und verdeckter Verweigerung.

Was damit zu erreichen ist oder nicht, hängt überhaupt nicht von den Personen ab, die sich verweigern. Es sei denn, es verweigert sich ÜBERHAUPT niemand offen.

Sondern es hängt von der Solidarisierung ab, davon, wie viele sich dahinterstellen. Und das ist ein wichtiger Knackpunkt.

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Ein paar Stichpunkte aus der Diskussion

(eine subjektive Auswahl)

- Ist Verweigerung schon an sich was Gutes, oder nicht? Ein Beispiel war Schulverweigerung, da war es strittig, ob sie „gut“ ist oder nicht, ein anderes Beispiel war die Verweigerung zustehender Leistungen durch das Jobcenter.

- Die offene und ausdrückliche Solidarisierung mit einer Verweigerungshandlung gegen eine bestimmte Repression scheitert oft schon daran, daß die Person, die etwas verweigert hat, im sinne eine Täter-Opfer-Umkehrung für die Repression verantwortlich gemacht wird.

Das flutscht noch schneller, wenn die Repression vorher angekündigt war: „Wenn Du Dich nicht bei dieser Leiharbeitsfirma bewirbst, wirst Du sanktioniert.“

Das macht dann natürlich jeden Widerstand etwas schwierig.

- Arno Dübel darf in keiner Diskussion über Erwerbslosen-Themen fehlen. Was die meisten außer Acht lassen, ist, daß er ja für seine Auftritte Honorare bekommen hat. Er hat also einen - bezahlten -  Job gemacht, indem er auf seinem Sofa saß und erzählte, was die „Journalisten“ hören wollten.

Hinterher hat das Jobcenter dann auch, wie bei anderen Aufstockenden auch, ihm viel mehr Honorare von der Leistung abgezogen, als er wirklich verdient hatte, so daß er fast seine Wohnung verlor.

(Alles dokumentiert auf youtube.)

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