Im Kontext des neuen Bundesteilhabegesetzes kommt es zu Mittelverschiebungen der Eingliederungshilfeleistungen nach dem Motto "Stationär vor ambulant". Das ist künftig mit anderen Unterbringungsmöglichkeiten besonders auch für Menschen mit temporären oder dauerhaften seelischen Nöten verbunden. Gründe für solche Verschiebungen erörtert der Vortrag.
Im Rahmen der Veranstaltungsreihe "Kleine Fluchten- Auswege aus der Leistungsgesellschaft"
Termin
Ort