Soziale Wohnhilfe und Sozialpsychiatrischer Dienst

Verdrängt und abgeschoben – Situation auf dem Wohnungsmarkt“

(Veranstaltungsreihe von Teilhabe e.V. am 25.4./9.5. und 23.5.2014)

„Die Berliner Situation aus Sicht der Betroffenen“ (9.5.14)

Zusammenfassung des Beitrags von Christoph Wild (Verein zum Schutz vor psychiatrischer Gewalt e.V.):

Soziale Wohnhilfe und Sozialpsychiatrischer Dienst“

Zum Referenten: Der Referent engagiert sich seit zweieinhalb Jahren in der antipsychiatrischen Beratungsstelle des Vereins zum Schutz vor psychiatrischer Gewalt.

Zum Weglaufhaus und der Beratung:

Das Weglaufhaus ist eine antipsychiatrisch orientierte Kriseneinrichtung im Norden Berlins. Die Beratung selbst erfolgt in Berlin-Friedrichshain in der Kreutzigerstraße 18. Das Weglaufhaus wird von der Sozialen Wohnhilfe Berlin finanziert. Durchschnittlich sind dort zehn bis zwölf Menschen zu Gast, 50 bis 75 Prozent von ihnen kommen aus Berlin. Eine durchgehende Betreuung (24 Std./Tag) ist gewährleistet. Eine Begutachtung der Menschen erfolgt in der Regel durch den Sozialpsychiatrischen Dienst.

Das Ziel eines Aufenthaltes im Weglaufhauses und der Beratung besteht darin, die betroffenen Personen in ihrer Krisenphase zu stabilisieren. Der antipsychiatrische Ansatz bedeutet, dass wohnungslosen bzw. von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen ermöglicht werden soll, sich dem psychiatrischen System zu entziehen. Viele Betroffene haben schlechte Erfahrungen mit dem psychiatrischen System gemacht und sollen unterstützt werden, einen eigenen Weg ohne psychiatrische Diagnosen und Therapien zu finden. Dazu gehört auch, die betroffenen Personen dabei zu unterstützen, sich ggf. von Psychopharmaka zu lösen. Die Beratung zeigt die nächsten möglichen Schritte auf, aber das Wohnungsproblem kann nicht gelöst werden.In den letzten Jahren ist eine inhaltliche Veränderung bei der Beratungstätigkeit festzustellen. Zunehmend müssen bürokratische Abläufe erläutert werden (z.B. rechtliche Bedingungen der gesetzliche Betreuung). Zusätzlicher Schwerpunkt ist die Patientenverfügung.

Zum Wohnungsmarkt:

In der Regel ist der jeweilige Aufenthalt in dem Haus eher von kurzer Dauer. Da die Betroffenen in Berlin seit etwa zwei Jahren kaum noch eine eigene Wohnung finden können, erfolgt stattdessen eine Unterbringung in Projekten wie das „Betreute Wohnen“. Oder es drohen Abschiebungen in Obdachlosenheime bzw. Pensionen. Denn der Markt für kleine, 1-2-Zimmer-Wohnungen ist weggebrochen. Eine freie Wahl des eigenen Wohnumfeldes besteht also nicht.

Gründe für den Wohnungsverlust und Folgen:

Ein Hauptgrund für etwaigen Wohnungsverlust ist die „Messie-Problematik“. Der Verlust der Wohnung, und damit die Obdachlosigkeit, kann sehr schnell erfolgen, wenn bekannt wird, jemand könnte ein so genannter Messie sein. Als zweiter Grund werden persönliche Krisen genannt, die zu Eigengefährdungsprognosen durch den Sozialpsychiatrischen Dienst führen können und in der Folge zu einer Zwangseinweisung in die Psychiatrie. Dort wird oftmals eine gesetzliche Betreuung eingesetzt. Eine regelrechte „Maßnahme-Industrie“ (gesetzliche Betreuung, betreutes Einzelwohnen usw.) hängt an diesem rechtlichen, behördlichen, medizinischen und psychiatrischen Prozedere.Eine Folge der Einweisung in eine geschlossene psychiatrische Einrichtung kann sein, dass die Entlassung zugleich mit Wohnungslosigkeit verbunden ist. Denn es kommt oft vor, dass der Träger der sozialen Grundsicherung (z.B. Jobcenter) Mietzahlungen zwischenzeitlich einstellen, ohne dass die in geschlossene Abteilungen Eingewiesenen davon informiert werden und rechtzeitig darauf reagieren können.